Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter pro Jahr können von der Steuer abgesetzt werden, wenn die erbrachten Leistungen zur Förderung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Mitarbeiter dienen.
Wichtig: Die Maßnahmen müssen dem §20a und §20b SGB V entsprechen!
Über diesen Paragraphen können darüber hinaus Krankenkassenzuschüsse genutzt werden. Seit 2016 sind Krankenkassen sogar dazu verpflichtet worden, mehr Geld in Präventionsleistungen zu investieren. Auch an Gesundheitstagen unterstützen Krankenkassen sowie Unfallkassen und BGs gerne mit verschiedenen Angeboten.
Ebenfalls in Betracht gezogen werden kann eine Beteiligung der Mitarbeiter oder die Nutzung der Möglichkeit eines Bildungsurlaubs.